Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Sektoren Kritischer Infrastrukturen

  • Energie
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Gesundheit
  • Medien und Kultur
  • Wasser
  • Ernährung
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Staat und Verwaltung

Alle Organisationen aus diesen Sektoren zählen unabhängig von ihrer Größe zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS).

Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das BSIG.

Die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz ist hier zu finden.

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/KRITIS-und-regulierte-Unternehmen/Kritische-Infrastrukturen/Allgemeine-Infos-zu-KRITIS/allgemeine-infos-zu-kritis_node.html