Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVO) ist eine Verordnung, die die Nachhaltigkeit von Strom aus Biomasse sicherstellen soll. Biomasse umfasst organische Materialien wie Holz, Stroh oder Reststoffe aus der Landwirtschaft, die zur Energieerzeugung genutzt werden können.

Die Verordnung sieht vor, dass Biomasse nur dann als nachhaltig gilt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass der Anbau der Biomasse nicht auf Kosten von Natur- oder Sozialräumen erfolgt. Auch müssen die Treibhausgasemissionen bei der Produktion von Biomasse minimiert werden.

Die BioSt-NachVO gilt für alle Biomassekraftwerke, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten möchten. Betreiber von Biomassekraftwerken müssen nachweisen, dass ihre Biomasse den Nachhaltigkeitskriterien entspricht, um von der EEG-Vergütung profitieren zu können.

Die Verordnung trägt dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien aus Biomasse nachhaltig zu gestalten und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu minimieren.

Link: https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Standardartikel/biomassestrom_nachhaltigkeitsv.html