Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ist eine Verordnung zur Marktregulierung des „monopolistischen“ Strommarktes. Die Festsetzung der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas soll zu sinkenden Energiepreisen für den Verbraucher und zur Förderung erneuerbarer Energien führen. Sie setzt eine Erlösobergrenze für die betroffenen Unternehmen, die den gesamten zulässigen Netzkosten einschließlich kalkulatorischen Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung entspricht. Sie wird vor Beginn der Regulierungsperiode für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode fünf Jahre dauert. Hierbei kann eine individuelle Anpassung der Erlösobergrenzen an die Preisentwicklung durch den Netzbetreiber vorgenommen werden.

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