Die fünf Sicherheitsregeln (nach DIN VDE 0105-100)

  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Erklärung: Arbeiten in und an elektrischen Anlagen können lebensgefährlich sein. Zur Vermeidung von Stromunfällen sollten deshalb die fünf Sicherheitsregeln in vorgegebener Reihenfolge beachtet werden. Hierbei sollte vor dem Arbeiten die elektrische Anlage allpolig von spannungsführenden Teilen getrennt, die Anlage vor versehentlichem Wiedereinschalten gesichert, die Spannungsfreiheit der Anlage mit einem Spannungsprüfer festgestellt, die Leiter und Erdungsanlage mit kurzschlussfesten Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen (erst erden, dann kurzschließen) verbunden und benachbarte Teile, welche nicht freigeschaltet werden können, mit isolierenden Schutzplatten oder isolierenden Tüchern vor zufälligem Berühren geschützt werden.

Stromwandler (nach DIN EN 61869-2)

Die Sekundärkreise von Stromwandlern dürfen niemals offen betrieben werden.

Erklärung: Durch den offenen Sekundärkreis fehlt die magnetische Gegeninduktion aufgrund des nicht vorhandenen Sekundärstroms, wodurch sehr hohe, isolationsschädigende und lebensgefährliche Spannungen induziert werden.

Spannungswandler (nach DIN EN 61936-1)

Die Sekundärkreise von Spannungswandler dürfen niemals kurzgeschlossen betrieben werden. Sie werden mit einem Kurzschlussschutz (Spannungswandlerautomat) angeschlossen.

Erklärung: Da beim sekundären Kurzschluss des Spannungswandlers nur die Widerstände der Primär- und Sekundärwicklung wirken, fließen größere Ströme als bei der angegebenen Grenzleistung. Aufgrund dieser erhöhten Ströme werden kurzgeschlossene Spannungswandler thermisch zerstört und bersten nach etwa 10 min – 20 min.

Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Teilen (nach DIN VDE 0105-100)

Netz-Nennspannung UNAbstand für elektrotechnisch
unterwiesene Personen
Abstand für elektrotechnische
Laien
bis 1 kV0,5 m1,0 m
über 1 kV bis 30 kV1,5 m3,0 m
über 30 kV bis 110 kV2,0 m3,0 m
über 110 kV bis 220 kV3,0 m4,0 m
über 220 kV bis 380 kV4,0 m5,0 m
Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen)

Erklärung: Bei ungenügendem Abstand oder ungenügender Isolation zwischen zwei elektrischen Potenzialen kann es zu einem ungewollten Spannungsüberschlag kommen. Da diese Spannungsüberschläge lebensgefährlich sein können, ist es wichtig die zuvor aufgeführten Schutzabstände zu unter Spannung stehenden Teilen einzuhalten.

Arbeiten an oder in der Nähe von elektrotechnischen Anlagen (nach DIN VDE 0105-100)

Arbeiten an oder in der Nähe von elektrotechnischen Anlagen, dürfen nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) durchgeführt werden.

Hinweis: Diese Regelung dient der Gewährleistung, dass alle Arbeiten mit der nötigen Sorgfalt und erforderlichen Sicherheit durchgeführt werden.