Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) ist ein Gesetz, das die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Energie- und Klimapolitik in Deutschland regelt. Der EKFG dient als zentrales Finanzierungsinstrument für verschiedene Projekte, die zur Erreichung der deutschen Klima- und Energieziele beitragen sollen.

Das Gesetz legt fest, dass der EKFG aus Mitteln der Bundesregierung und aus Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert wird. Die Mittel des EKFG werden für verschiedene Zwecke verwendet, wie zum Beispiel die Förderung von erneuerbaren Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien.

Das EKFG ist auch ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der deutschen Energiewende, da es dazu beiträgt, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien trägt dazu bei, dass Deutschland langfristig unabhängiger von fossilen Brennstoffen wird und eine nachhaltige Energieversorgung aufbauen kann.

Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) ist somit ein wichtiger Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik, der dazu beitragen soll, den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiewende voranzutreiben.

Link: https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Standardartikel/gesetz_zur_einrichtung_eines_sondervermorgens.html