Die Biomasse-Verordnung (BiomasseV) regelt die Anforderungen an die energetische Nutzung von Biomasse. Sie setzt Vorgaben für die Qualität von Biomasse, die zur Energieerzeugung genutzt werden darf, sowie für die technischen Anforderungen an Anlagen, die Biomasse verbrennen.
Die Verordnung legt zum Beispiel Grenzwerte für Schadstoffe wie Stickoxide und Staub fest, um Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse zu minimieren. Außerdem regelt sie die Verwendung von Abfall- und Reststoffen zur Energieerzeugung und setzt Anforderungen an die Effizienz von Biomasseanlagen.
Die BiomasseV gilt für Anlagen, die Biomasse zur Strom- und Wärmeerzeugung nutzen. Betreiber von Biomasseanlagen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen den Anforderungen der Verordnung entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
Die Biomasse-Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und trägt dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien aus Biomasse nachhaltig zu gestalten und die Umweltbelastungen durch die Energieerzeugung zu minimieren.
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