Die Verordnung regelt die von der Bundesnetzagentur zu erhebenden Gebühren für Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. In der Anlage „Gebührenverzeichnis“ sind diese tabellarisch aufgelistet.
Die Verordnung regelt die von der Bundesnetzagentur zu erhebenden Gebühren für Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. In der Anlage „Gebührenverzeichnis“ sind diese tabellarisch aufgelistet.