Die Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ definiert Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen dieser Spannungsebene. Diese Umfassen vor allem Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Wasserkraftanlagen, Kleinwindenergie und Brennstoffzellen. Weiterhin umfasst die Anwendungsregel auch Speicher, welche sich beim Ausspeichern wie Erzeugungsanlagen verhalten müssen. Der VDE FNN stellt eine Entscheidungshilfe zur Abgrenzung der Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 zur Verfügung.

Link: VDE-AR-N 4105