Die Überwachungsverordnung (ÜberwachungsV) ist eine weitere deutsche Rechtsverordnung, die die Überwachung von Unternehmen regelt, die am Emissionshandelssystem teilnehmen. Die Verordnung legt fest, welche Daten Unternehmen über ihre Emissionen sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln müssen. Die Daten werden von den Behörden überprüft, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Emissionsziele erreichen und ihre Emissionsberechtigungen korrekt verwenden. Ziel der Überwachungsverordnung ist es, die Integrität des Emissionshandelssystems zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Emissionsziele erreichen.