Die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) ist eine Verordnung, die die Überprüfung und Dokumentation der Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien regelt. Sie dient dazu, den Nachweis darüber zu erbringen, dass der Strom aus erneuerbaren Energien tatsächlich aus den angegebenen Quellen stammt und somit umweltfreundlich erzeugt wurde.

Die Verordnung schreibt vor, dass für jede Kilowattstunde Strom, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden muss. In diesem Nachweis wird die Herkunft des Stroms dokumentiert, zum Beispiel welches Kraftwerk ihn erzeugt hat und aus welchen erneuerbaren Energiequellen der Strom stammt. Die Überprüfung der Herkunftsnachweise erfolgt durch eine unabhängige Stelle.

Die HkRNDV regelt auch die Ausstellung von Regionalnachweisen, die dokumentieren, dass der Strom aus erneuerbaren Energien aus einer bestimmten Region stammt. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt Strom aus ihrer Region beziehen und somit die lokale Energiewende unterstützen.

Die Verordnung trägt dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparente Informationen über die Herkunft ihres Stroms zur Verfügung zu stellen.

Link: https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Standardartikel/herkunftsnachweisv_bf.html