In der Europäischen Union werden die CO2-Zertifikate durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) geregelt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft.
Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (Nationaler Zuteilungsplan-Gesetz, NZPG) vom 21. Juli 2004 in nationales Recht umgesetzt.
Seitdem wurden die rechtlichen Grundlagen durch verschiedene weitere Verordnungen, Richtlinien und Gesetze ergänzt und geändert, um das EU-Emissionshandelssystem zu verbessern und an die Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes anzupassen. Aktuell ist die rechtliche Grundlage in Deutschland das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) in Verbindung mit der Zuteilungsverordnung (ZuV 2021) und der Überwachungsverordnung (ÜberwachungsV).