Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Die Verordnung regelt die von der Bundesnetzagentur zu erhebenden Gebühren für Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. In der Anlage „Gebührenverzeichnis“ sind diese tabellarisch aufgelistet. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/enwgkostv/