Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz

Gemäß § 2 Absatz 10 BSIG sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder … Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz weiterlesen